Stellungnahme der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) zur Mitteilung des MDR „Sachsen-Anhalt geht Reform für jüdische Gemeinde an“ vom 22.05.2005

Für die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) ist schon zur Gewohnheit geworden, dass ihre Stellungnahmen und Presseerklärungen bezüglich der zahlreichen Mitteilungen in der Presse und im Rundfunk keine Widerspiegelung finden. Die öffentliche Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit wird nur einseitig von den Massenmedien dargestellt. Trotzdem erlauben wir uns auch zur o. g. Information des Mitteldeutschen Rundfunks schriftlich Stellung zu nehmen. Für die Medien ist es schon zu einem Axiom geworden, dass „…Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung staatlicher Zuschüsse …“ bei jüdischen Gemeinden zu beobachten sind. Bezüglich der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) kann man nur darauf hinweisen, dass es einfach nicht der Wahrheit entspricht. Die Gemeinde hat schon vielmals vorgeschlagen und schlägt hiermit noch einmal vor, dementsprechend eine Pressekonferenz vor Ort durchzuführen. In der o. g. Mitteilung geht es darum „… eine Verpflichtung für den Landesverband und die Gemeinden, ihre Bücher unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu öffnen …“ einzuführen. Diese Verpflichtung ist Bestandteil des existierenden Staatsvertrages und wird spätestens seit 1999 vom heute amtierenden Vorstand der Gemeinde erfüllt. Auch für das Jahr 2004 hat die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) den Wirtschaftsprüfungsbericht vertragsgemäß an das Kultusministerium weitergeleitet. Weiterhin wird in der o. g. Mitteilung hingewiesen, dass „… die Gemeinden Satzungen und Geschäftsordnungen bekommen sollen, die rechtsstaatlichen Kriterien genügen.“ Auch diese Behauptung wird in Frage gestellt. Erstens verfügt die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) über eine Satzung, die rechtsstaatlich geprüft wurde. Zweitens ist es für den Staat nach der existierenden Verfassung der Bundesrepublik sowie nach dem für das Land Sachsen-Anhalt geltenden Gesetz verboten sich in die innerreligiöse Angelegenheiten einzumischen. Die Satzungshoheit gehört zu den Grundlagen der religiösen Unabhängigkeit. Solange diese Satzung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, darf der Staat in dieser Angelegenheit nicht tätig werden. Weiterer Fragenkomplex betrifft die Verteilung der Mittel innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Auch hier versucht man den Eindruck zu erwecken, dass es in dieser Angelegenheit Probleme gibt und dass es sich um einer Auseinandersetzung zwischen Orthodoxen und Liberalen handelt. Weder das Erste noch das Zweite sind der Fall. Der Landesverband verweigert nicht die Teilnahme der Synagogengemeinde zu Halle an den Staatsleistungen. Die Synagogegemeinde hat bis heute die für diese Teilnahme notwendigen Voraussetzungen (die auch für andere Gemeinden verpflichtend sind) nicht erfüllt.