Ordnung zur Durchführung von Deutschunterricht in der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale)
(bestätigt in der 17. außerordentlichen Sitzung des Repräsentantenausschusses am 04.07.2005)
Präambel
- Die Jüdische Gemeinde zu Halle (Saale) führt Deutschunterricht für die Beschleunigung der Integration der neuen Zuwanderer in der Bundesrepublik durch. Berechtigt für die Teilnahme sind Mitglieder und Familienangehörige, die über keine Beitragsschulden verfügen. Überwiegend sind solche Mitglieder und Familienangehörige zu beteiligen, die keinen Anspruch auf den vom Staat geförderten Unterricht haben.
- Die Gemeindeleitung ist für die Organisation des Unterrichtes zuständig.
- Die Überwachung des Unterrichtes und Prüfung der Ergebnisse obliegt ebenfalls der Gemeindeleitung.
Unterricht
- Der Unterricht wird in Gruppen, 1. Stufe für Anfänger und 2. Stufe für Fortgeschrittene, durchgeführt.
- Eine Gruppe setzt sich aus 10 bis 15 Teilnehmern zusammen.
- Der Unterricht wird jährlich vom 1. September bis 30. Juni, zwei Mal wöchentlich durchgeführt. Die jüdischen und gesetzlichen Feiertage sind davon ausgeschlossen. Ein Unterrichtstag dauert 2 mal 45 Minuten.
- In den Gruppen der 1. Stufe lernt man 3 Jahre und in denen der 2. Stufe – 2 Jahre lang.
- In den Gruppen der 2. Stufe sind bei vorhandenen freien Plätzen Ausnahmen zu Punkt 1.1 zulässig.
- Die Anzahl der Gruppen in jeder Stufe und die Teilnehmerlisten sind vor Beginn des Unterrichtsjahres zu schließen. Die schriftlichen Anträge zur Teilnahme am Deutschunterricht werden in der Gemeindeverwaltung entgegengenommen und die Teilnehmer in Gruppen eingeteilt. Eine nachträgliche Ergänzung der Gruppen ist zulässig.
- Für Absolventen der Gruppen der 2. Stufe, die Interesse haben, weiter zu üben, kann die Gemeinde einen speziellen Zirkel im Rahmen ihrer Clubarbeit organisieren.
Unterrichtskosten
- Die Teilnehmer beteiligen sich an der Bezahlung des Unterrichtes.
- Für Teilnehmer, die die staatlichen Deutschkurse nicht besuchten bzw. die diese Kurse besuchten, aber älter als 50 Jahre sind und Sozialleistungen (ALG 2 oder Grundsicherung) erhalten, kostet der Unterricht 0,50 Euro pro Unterrichtstag.
- Für alle anderen Teilnehmer, die nach Punkt 2.5 lernen, kostet der Unterricht 1,50 Euro pro Unterrichtstag.
- Die Zahlung erfolgt am ersten Unterrichtstag des Monats für den Monat im Voraus. Zahlungsempfänger ist der Lehrer/die Lehrerin. Die Zahlungen sind in der Buchhaltung zu verzeichnen. Die bezahlten Beiträge werden auch bei einer entschuldigten Nichtteilnahme nicht zurückerstattet.